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„Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“

Wer wird gefördert?
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

 

Die Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.
 

Die Antragstellung, die Einreichung des Verwendungsnachweises sowie das Hochladen zusätzlicher Unterlagen (Upload-Bereich) ist über das jeweilige Online-Portal möglich.



Als zertifizierter BAFA Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle steht Ihnen die Unternehmensberatung TH³ im Rahmen einer BAFA-Beratung sehr gerne zur Verfügung.

Die Unternehmensberatung TH³ freut sich auf Sie!


 

Mehr zum Online-Antrag:


https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
 


Weitere Informationen sowie eine Übersicht der "BAFA Aktivitäten" unter: www.bafa.de

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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